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Tipps zur Umsetzung

Was bedeutet die Teilnahme für meine Schule? Wie finde ich einen passenden Lieferanten? Wie erfolgt die Organisation an der Schule? Schritt für Schritt bekommen Sie hier nützliche Tipps und Hinweise zur Organisation Ihres Programmteils Schulobst und -gemüse.

Das Schulobst und -gemüse

Im Schuljahr 2024/2025 wird in den folgenden Wochen das EU-Schulobst und -gemüse geliefert:

Nr. Lieferzeitraum KW Anzahl Wochen Max. Anzahl Fördertage Ausschlussfrist für Änderungsanträge / Datum des Behördeneingangsstempels
1. 02.09.24 - 11.10.24 KW 36 -41 6 18 02.08.2024
2. 04.11.24 - 06.12.24  KW 45 - 49 5 15 04.10.2024
3. 13.01.25-21.02.25  KW 03 - 08 6 18 13.12.2024
4. 03.03.25 - 11.04.25 KW 10 - 15 6 18 31.01.2025
5. 05.05.25  -06.06.25 KW 19 - 23 5 15 04.04.2025
6. 16.06.25 - 27.06.25 KW 25 - 26 2 6 16.05.2025

 

Ihr Lieferbetrieb beliefert Sie regelmäßig mit Gemüse und Obst - Ihre Aufgabe ist es nun, den Ablauf an Ihrer Schule zu organisieren. Wer bereitet das Obst zu? Wie wird es in die Klassen transportiert? Wird es vor oder nach der Hofpause gegessen? Ob Sie das Obst und Gemüse mithilfe von Eltern zubereiten oder die Kinder selbst schnibbeln lassen, liegt bei Ihnen.

Das Wichtigste vorab: Sie haben mit der Abrechnung nichts zu tun. Darum kümmert sich Ihr Lieferant. Sie quittieren nur schnellstmöglich den Liefernachweis, damit dieser als Beleg bei der zuständigen Behörde eingereicht werden kann.

Hat der Lieferbetrieb Gemüse und Obst geliefert, sind Sie an der Reihe! Das Obst und Gemüse muss zubereitet und in die Klassen gebracht werden. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt: Hierfür gibt es viele Möglichkeiten! Ob die Zubereitung mit tatkräftiger Unterstützung der Eltern oder durch die Kinder selbst erfolgt, liegt bei Ihnen und Ihrer Organisation.

Wir empfehlen: Beziehen Sie die Kinder soweit wie möglich mit ein. Nutzen Sie die Aufgabe als Teil der pädagogischen Begleitung, indem Sie zum Beispiel einen „Obstdienst“ einrichten. Eine Idee, mit der z.B. das Dortmunder Schulobst-Pilotprojekt gute Erfahrungen gemacht hat.

Eine gute Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen, ist die Einrichtung eines „Obstdienstes“: Jeweils zwei bis vier Kinder – beispielsweise im wöchentlichen Wechsel - holen das Obst für die Klasse an einer vereinbarten Stelle ab und bringen es in die Klasse, wo sie es unter Aufsicht zubereiten können. Durch den Obstdienst übertragen Sie Ihren Schülerinnen und Schülern Verantwortung und machen das Schulprogramm zu „ihrem“ Projekt. Die Kinder lernen zugleich, wie Obst und Gemüse zubereitet werden. Nach dem gemeinsamen Frühstück kümmert sich der Obstdienst auch um die Reinigung der Brettchen und Messer.

Es werden 300 g Obst und Gemüse pro Woche und Kind gefördert. Haben Sie Lagermöglichkeiten an Ihrer Schule, genügt eine Lieferung an ein oder zwei Tagen pro Woche. Das erspart dem Lieferbetrieb viele Fahrwege und schont auch die Umwelt. Jedoch soll das Obst und Gemüse an drei Tagen in der Woche (= 3 x 100 g pro Kind) verzehrt werden.

Nein. Diese Aufgabe übernimmt der Lieferbetrieb. Es werden jeweils für alle Klassen vorportionierte „Klassenkisten“ geliefert. Die Schule übernimmt dann den Transport der Kisten in die Klassen (z.B. mittels Obstdienst zweier Schüler), wo die Früchte gereinigt und zerkleinert werden.

Ja, um eine Zerkleinerung des gelieferten Obst und Gemüses kommt man in der Regel nicht herum. Das hat zum einen organisatorische Gründe: Eine gelieferte Portion beträgtimmer 100g pro Schüler und Schülerin. Dies entspricht jedoch nicht genau einem Apfel, einer Banane oder einem Kohlrabi. D.h., damit alle Kinder ausreichend von dem Obst bekommen, muss die gelieferte Menge zerkleinert und aufgeteilt werden.

Zum anderen zeigen die Pilotprojekte und Studien, dass als Fingerfood zubereitetes Obst und Gemüse lieber gegessen wird und weniger Reste übrig bleiben. Wie und durch wen die Zerkleinerung erfolgt, liegt bei der Schule. Gute Erfahrungen wurden in einem Pilotprojekt mit einem „Obstdienst“ der Kinder gemacht.

Natürlich sollten möglichst keine bzw. wenige Reste pro Tag übrig bleiben. Die Portionsgröße von 100 g pro Tag und Kind ist dementsprechend ausgewählt worden. Das Pilotprojekt in Dortmund zeigt: Bei dieser Menge bleiben selten Reste übrig. Sollte dennoch gelegentlich Obst und Gemüse übrig bleiben, so müssen Sie dies nicht zurück an den Lieferanten geben. Sie können das Obst und Gemüse auf die Kinder verteilen, damit sie es mit nach Hause nehmen. Auch können Sie es an die Nachmittagsbetreuung weitergeben und dort anbieten. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass das Obst abgedeckt und kühl aufbewahrt wird.

Ihr Lieferbetrieb liefert Ihnen regelmäßig unterschiedliches frisches Obst und Gemüse. Die Produkte sollten möglichst aus der EU stammen, insbesondere aus lokalen Ankäufen und Märkten, kurze Transportwege hinter sich haben oder dem ökologischen Nutzen Vorrang einräumen. Das jahreszeitliche Angebot, die Vielfalt bei der Auswahl und die Verfügbarkeit der Produkte sollte dabei beachtet werden. Die Lieferung von Bio-Produkten wird begrüßt.

Die pädagogische Begleitung in der Schule

Die teilnehmenden Schulen begleiten das EU-Schulprogramm mit pädagogischen Maßnahmen. Die Kinder sollen lernen und erfahren, was zu einem gesunden (Schul-) Frühstück dazu gehört und wo die Lebensmittel herkommen, die sie täglich essen. Begleitende Aktionen können z.B. eine Unterrichtseinheit zum Thema „Ernährung“, ein Besuch auf dem Bauernhof, das Anlegen eines Schulgartens oder ein Projekttag zum Thema sein. Konzeption und Durchführung liegen in der Verantwortung der teilnehmenden Schulen. Wichtig ist: Schon kleine Veränderungen zeigen Wirkung!

Beispiele für begleitende Aktionen:

  • Richten Sie einen „Obstdienst“ ein. Er dient dazu, den Kindern Handlungskompetenz zu vermitteln.
  • Ein kleiner Kräutergarten auf der Fensterbank bringt nicht nur „Grün“ ins Klassenzimmer. Die Kinder können z.B. Kresse selbst aussäen und „nach der Ernte“ ihr Pausenbrot damit verfeinern.
  • Fördern Sie die Kreativität Ihrer Schüler: Fordern Sie die Kinder auf, sich Ideen und Rezepte für Obst- und Gemüsesnacks auszudenken.
  • Die Einbindung der Thematik im Rahmen der Nachmittagsbetreuung oder im Projektunterricht.
  • Thematisieren Sie gesunde Ernährung im Unterricht, z.B. durch einen Lernzirkel „Obst und Gemüse“. Eine Auswahl an kostenlosem Unterrichtsmaterial zum Download finden Sie hier.
  • Planen Sie einen Aktionstag "fit und gesund“.
  • Besuche nahe gelegener Obsthöfe machen erfahrbar, wie Obst und Gemüse wächst, gedeiht und geerntet wird.
  • Wohin mit dem Abfall? Eine Möglichkeit: Legen Sie in Ihrem Schulgarten einen Komposthaufen an, wo die Obst und Gemüsereste entsorgt werden können.

Hier finden Sie kostenloses Unterrichtsmaterial zum Thema Obst und Gemüse.

Bitte dokumentieren Sie die an Ihrer Schule durchgeführten Begleitmaßnahmen. Dies kann über Vermerke, Unterrichtsmaterial, Lehrpläne usw. erfolgen.

Eine jährliche Abfrage der Begleitmaßnahmen erfolgt mit der Rückmeldung zum nächsten Schuljahr!

Bei den pädagogischen Begleitmaßnahmen unterstützen wir Ihre Schule, indem wir Ihnen auf unserer Schulobstseite kostenloses Unterrichtsmaterial zur Verfügung stellen. Darüber hinaus fördern wir pro Schuljahr eine gewisse Anzahl an Unterrichtseinheiten von Landfrauen. Kosten, die an den Schulen entstehen, z.B. für einen Bauernhofbesuch, werden aktuell nicht erstattet.

Alles rund um das Thema Hygiene

Das hängt von der Organisation und Durchführung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms ab.

Optimalerweise werden zwei unterschiedliche Waschbecken genutzt: Eins, um die Hände zu waschen und eins, um das Obst und Gemüse zu reinigen. Die beiden Waschbecken müssen sich nicht in einem Raum befinden – sie können an zwei unterschiedlichen Standorten angebracht sein. Wenn dies nicht gewährleistet werden kann, müssen die Schritte Händewaschen einerseits und Obst und Gemüse reinigen andererseits zeitversetzt stattfinden und zwischendurch eine Reinigung des Waschbeckens erfolgen.

Gleiches gilt für die Zubereitung in der Schulküche. Gibt es hier nur ein Waschbecken, in dem auch das Geschirr gespült wird, sind die zeitlich getrennte Ausführung und eine gründliche Reinigung zwischen den einzelnen Vorgängen dringend erforderlich.

Mit allen Fragen, die Hygiene betreffen, können Sie sich auch an die zuständige Lebensmittelüberwachung wenden.
Die Adressen finden Sie hier.

Für das Ausgeben von Obst und rohem Gemüse, ggf. das Schälen, Zerteilen und Verteilen dieser Produkte, bedarf es keiner Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt nach §43 Infektionsschutzgesetz. Sollten jedoch darüber hinaus gehende Tätigkeiten durchgeführt werden, ist dies mit den zuständigen Vor-Ort-Behörden im Einzelfall abzuklären. Unabhängig von der formalen Erstbelehrung sind jedoch die Inhalte dieser Erstbelehrung und die allgemeinen Hygieneanforderungen den Beteiligten zu vermitteln. Nutzen Sie hierzu bitte die Hygieneinformation zum EU-Schulprogramm NRW.

Bitte klären Sie mit Ihrem Lieferanten, in welchem Zustand das Obst geliefert wird (gewaschen/nicht gewaschen) und entscheiden Sie dann über die notwendige Reinigung. Bei der Reinigung von Lebensmitteln werden unerwünschte Stoffe durch Waschen mit Trinkwasser und ohne Zusatz von Reinigungsmitteln entfernt. Obst und Gemüse beispielsweise werden so von Schmutz (Staub etc.) befreit und die Zahl der Mikroorganismen reduziert. Wichtig ist, dass das Obst und Gemüse bedenkenlos von den Kindern gegessen werden kann. Gegebenenfalls ist auch eine Reinigung mit einem Tuch oder einer Bürste möglich.

Wenn die Kinder das Obst selbst zubereiten, besprechen Sie mit ihnen die gängigen Hygieneregeln und achten Sie darauf, dass die Kinder sie einhalten.

  • gründliches Händewaschen ist wichtig – und das geht so: Hände unter fließendes Wasser halten, anschließend mit Seife oder anderen Handreinigungsmitteln 20 bis 30 Sekunden auch zwischen den Fingern verreiben, dann sorgfältig abspülen und abtrocknen
  • Obst und Gemüse nach Bedarf reinigen
  • saubere Kleidung tragen
  • kein Obstdienst bei Erkältung oder anderen ansteckenden Krankheiten
  • kein Niesen oder Husten auf Lebensmittel
  • der Arbeitsbereich muss sauber gehalten werden
  • Wunden und Verletzungen müssen fachgerecht versorgt werden.

Beim Obstdienst bereiten immer mindestens zwei Kinder das Obst für die gesamte Klasse vor. Das Obst und Gemüse kann dann auf Tellern oder Schalen auf die Tische gestellt werden. Wird das Obst und Gemüse länger aufbewahrt (1/2 Stunde und länger bis zum Verzehr), sind die Behälter zu verschließen oder abzudecken.

Eine tägliche Lieferung erfordert keine Lagerung, sondern höchstens eine geeignete Stelle, von der das Obst auf die Klassen verteilt werden kann.

Sollten Sie sich dazu entschieden haben, Ihr Obst nicht täglich liefern zu lassen, beachten Sie bitte die folgenden Regelungen zur Lagerung von Obst und Gemüse.

  • Es sollte ein geeigneter Raum oder Platz (abgetrennter Teil eines Raumes) zur Lagerung der angelieferten Waren vorhanden sein, der abschließbar ist.
  • Die personelle Verantwortung für die Lagerung muss vorab geklärt werden, ebenso wie die Zutrittsberechtigung.
  • Eine saubere Lagerung, getrennt von Lebensmitteln tierischer Herkunft und insbesondere kritischen Lebensmitteln wie rohem Fleisch, rohen Eiern und auch bereits zubereiteten Lebensmittel muss gewährleistet sein.
  • Die Obstkisten sollten nicht direkt auf dem Boden gelagert werden (sie können beispielsweise auf Paletten gestellt werden).
  • Der Fußboden sollte leicht zu reinigen sein (durch Fegen oder Nassreinigung) und aus hierfür geeignetem Material bestehen (kein Teppichboden).
  • Der Raum ist vor Schädlingsbefall zu schützen. Dazu ist der Raum von einer zuständigen Person (lebensmittelrechtlich verantwortliche Person) regelmäßig auf Schädlingsbefall zu überprüfen.
  • Eine Kühlung ist in den meisten Fällen (je nach Obstsorte) nicht notwendig, allerdings sollte die Temperatur relativ konstant sein. Direkte Sonneneinstrahlung sowie ein übermäßiges Aufheizen soll vermieden werden.

Weitere Hinweise rund um das Thema Hygiene entnehmen Sie der Hygieneinformation und Belehrung.

Alles rund um das Thema Schulobst- und Gemüselieferant

Sie haben drei Möglichkeiten, einen Lieferanten zu finden bzw. sich finden zu lassen: Wichtig dabei: Obst und Gemüse dürfen nur von einem zugelassenen Lieferanten bezogen werden.

Möglichkeit 1: Sie suchen sich in der Liste aller zugelassenen Lieferanten einen Lieferanten aus.

Möglichkeit 2: Möchten Sie sich von einem Lieferanten beliefern lassen, der noch nicht auf der Liste steht, muss der neue Lieferant zuerst einen Antrag auf Zulassung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) stellen. Den Antrag auf Zulassung und weitere wichtige Informationen findet Ihr Lieferant hier.

Möglichkeit 3: Ein Lieferant findet Ihre Schule über die Schulliste.

Bei der Teilnahme am Schulprogramm sind die §§ 55, 95, 98 und 99 SchulG NRW sowie der § 331 Abs. 1 StGB unbedingt zu beachten. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden für Schulen und Schulträger und Unternehmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in der Information des MSW NRW zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Schulbereich.

Nach der Auswahl eines Lieferanten füllen Sie das Eckdatenpapier aus, unterschreiben es und geben dies Ihrem Lieferanten. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann die Lieferung des Obsts und Gemüses erfolgen.

Klären Sie u.a. folgende Fragen: Wie oft pro Woche werden Sie von Ihrem Lieferanten beliefert? Wo soll das Obst angeliefert werden und zu welcher Uhrzeit muss es spätestens an der Schule sein? Welches Sortiment kann Ihr Lieferant liefern? Wie abwechslungsreich soll das Sortiment sein? Wie erfolgt die Rückgabe des Leergutes? Sind Obst- oder Gemüseallergiker an der Schule? Wie kann der Lieferant darauf reagieren?

Teilen Sie Ihrem Lieferanten auch mit, wie viele Klassen mit der jeweiligen Klassengröße an der Schule sind.

Preis und Menge brauchen Sie nicht zu klären, denn die sind bereits festgelegt. Der Lieferant erhält vom Land einen Festpreis inklusive Transport pro 100 Gramm Obst und Gemüse erstattet und die Menge ergibt sich automatisch aus der Gesamtschülerzahl und der Förderung pro Woche.

Die Festlegung des Sortiments liegt bei Ihnen und dem Lieferanten. Im Dortmunder Pilotprojekt hat man sich für eine tägliche Mischung von drei verschiedenen Sorten entschieden. Dies hat z.B. den Vorteil, dass Kinder mit Lebensmittelallergien auf andere Sorten ausweichen können. Zudem haben die Kinder auf diese Weise die Möglichkeit, sich langsam an Neues heranzutasten und sie haben eine weitere Auswahl, wenn ihnen etwas nicht schmeckt. Aber auch das Angebot von einer Sorte pro Tag ist ohne Probleme möglich. Wichtig ist nur, dass die Kinder auf Dauer ein breites Obst- und Gemüseangebot kennenlernen und ihnen Abwechslung geboten wird.

Es gilt das gleiche Prinzip wie bei der normalen Mittagsverpflegung auch: Sprechen Sie mit den Eltern! In den meisten Fällen wissen die Eltern bzw. das Kind, ob eine Allergie vorliegt und welche Lebensmittel gemieden werden müssen. Es empfiehlt sich, bei den Eltern abzufragen, ob Allergien bekannt sind. Gleichzeitig können Sie für die Kinder mit einer Allergie die jeweilige Notfallnummer erfragen. Besprechen Sie mit den Eltern, welches Obst nicht gegessen werden darf und welche Regeln eingehalten werden müssen. Eine gute Kommunikation mit den Eltern ist hier besonders wichtig.

Sollten Sie mehrere Obst- und Gemüsesorten pro Tag geliefert bekommen, kann das Kind auf die anderen Sorten ausweichen. Wird nur eine Sorte pro Tag geliefert, versuchen Sie mit dem Lieferanten eine Vereinbarung zu treffen, dass für das allergische Kind eine andere Obst- oder Gemüsesorte geliefert wird.

Wenn Sie alles mit dem Lieferanten vereinbart haben, füllen Sie die aktuelle Liefervereinbarung aus und geben sie Ihrem Lieferanten unterschrieben mit. Bitte beachten Sie, dass für jeden Ihrer Schulstandorte eine separate Liefervereinbarung ausgefüllt werden muss. Den Rest erledigt Ihr Lieferant. Er reicht die Liefervereinbarung gemeinsam mit seinem Antrag auf Bewilligung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ein. Anschließend erhält er vom LANUV einen Zuwendungsbescheid für das gesamte Schuljahr. Sobald Ihr Lieferant diesen Bescheid erhalten hat, darf er Ihre Schule mit Schulobst beliefern.

In der Regel kann frühestens in einer der ersten Septemberwochen mit der Belieferung begonnen werden.

Nachdem Sie Ihrem Lieferanten die unterschriebene Liefervereinbarung mitgegeben haben und dieser den Antrag auf Bewilligung bei der zuständigen Behörde (LANUV) eingereicht hat, erfolgt die Prüfung des Bewilligungsantrages. Anschließend erhält der Lieferant vom LANUV den Zuwendungsbescheid, aus diesem geht der genaue Beginn der Lieferung hervor; Ihr Lieferant wird Sie darüber informieren.

Wichtiger Hinweis: Die Belieferung darf erst starten, wenn dem Lieferanten der Zuwendungsbescheid des LANUV vorliegt! Vorzeitig gelieferte Ware ist nicht förderfähig, der Lieferant erhält hierfür keine Vergütung.

Der Zulassungsbescheid als Lieferant stellt nicht die Bewilligung für die Lieferungen dar.

Die Liefervereinbarungen und der Antrag auf Bewilligung sollten spätestens ein bis zwei Wochen vor Beginn der Sommerferien eingereicht werden.

Das EU-Schulprogramm NRW lebt von der guten Zusammenarbeit zwischen Schulen und Lieferanten. Sprechen Sie daher mit Ihrem Lieferanten, wenn Sie Wünsche oder auch Anmerkungen haben. Im Gegenzug achten Sie bitte darauf, die Liefernachweise zeitnah (innerhalb einer Woche) zu quittieren, damit Ihr Lieferant auch das Geld für seine Leistungen erhält.

Wichtig ist auch, dass Sie Ihren Lieferanten frühzeitig informieren, wenn

  • Klassenfahrten anstehen,
  • bewegliche Feiertage,
  • Klassenausflüge
  • oder Elternsprechtage stattfinden.

Benötigen Sie in diesen Fällen keine Obst-Lieferung, bestellen Sie die Lieferung frühestmöglich, spätestens jedoch 14 Tage vorher ab.

Das Wichtigste vorab: Sie haben mit der Abrechnung nichts zu tun, darum kümmert sich Ihr Lieferant. Ihre Mitarbeit ist aber unerlässlich! Zum einen liegt jeder Lieferung ein Lieferschein bei, den Sie bitte an der Schule aufbewahren. Zum zweiten händigt Ihr Lieferant Ihnen einmal im Abrechnungszeitraum einen Liefernachweis aus.

Der Liefernachweis ist an einer Stelle zu unterschreiben und mit dem Schulstempel zu versehen: Bitte quittieren Sie einmal den Liefernachweis (Tabelle) unten auf der Seite mit Ihrer Unterschrift und fügen Ihren Schulstempel bei. Wir empfehlen, dass Sie sich eine Kopie für Ihre Unterlagen machen.

Bitte beachten Sie: Ohne den unterschriebenen und gestempelten Liefernachweis bekommt Ihr Lieferant kein Geld erstattet. Daher geben Sie bitte den Liefernachweis innerhalb einer Schulwoche an Ihren Lieferanten zurück.

Die mehrmalige Überschreitung dieser Frist kann zum Ausschluss Ihrer Schule aus dem Programm führen.

Die Schulen brauchen sich um keine Abrechnung zu kümmern, diese Aufgabe übernimmt Ihr Lieferant. Sie bekommen das Obst und Gemüse kostenlos geliefert. Der Lieferant erhält für seine Produkte eine festgelegte Vergütung von der Landesregierung.

Wichtig: Ihr Lieferant händigt Ihnen regelmäßig einen Liefernachweis über die gelieferte Ware aus. Diesen prüfen und quittieren Sie bitte zeitnah, d.h. innerhalb einer Woche (siehe Teilnahmebedingungen). Der quittierte Liefernachweis ist ausschlaggebend dafür, dass Ihr Lieferant sein Geld vom Land bekommt. Ohne den abgestempelten und unterzeichneten Lieferschein kann Ihr Lieferant keine Erstattung seiner Ausgaben beantragen!

Auch wichtig sind die Einzellieferscheine, die Sie bitte an der Schule aufbewahren. Die Lieferscheine sind der von der EU vorgeschriebene Nachweis der tatsächlich gelieferten Mengen.

Das EU-Schulprogramm NRW lebt von der guten Zusammenarbeit zwischen Schulen und Lieferanten. Sprechen Sie daher mit Ihrem Lieferanten, wenn Sie Wünsche oder auch Anmerkungen haben. Sagen Sie Ihrem Lieferanten, was bei den Schülern gut ankommt und was nicht, welche Obst- und Gemüsesorten am liebsten gegessen werden und weisen Sie ihn darauf hin, wenn Sie mit der Qualität der gelieferten Erzeugnisse nicht zufrieden sind.

Raum dafür gibt es auf dem Liefernachweis, den Ihnen Ihr Lieferant zur Abzeichnung vorlegt. Natürlich haben Sie die auch die Möglichkeit, Ihren Lieferanten zu wechseln.

Die Liefervereinbarung gilt bis auf weiteres bis zum Ende des Schuljahres. Die Belieferung mit Schulobst kann jedoch sowohl schulseitig als auch lieferantenseitig eingestellt werden. Hierfür erfolgt eine schriftliche Mitteilung bis zum 5. des jeweiligen Monats an den Lieferanten bzw. an die Schule, dass das Lieferverhältnis eingestellt wird. Gleichzeitig muss eine schriftliche Mitteilung an das LANUV (schulobst@lanuv.nrw.de ) erfolgen. Aus dieser muss die Kündigung/Benachrichtigung gegenüber Schule bzw. Lieferant ersichtlich sein, z.B. bei einer Benachrichtigung durch eine E-Mail durch setzen des LANUVs in „cc“. Bei fristgerechter Benachrichtigung endet das Lieferverhältnis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.

Der neue Lieferant muss eine Zulassung zum EU-Schulprogramm haben. Eine Liste aller zugelassenen Lieferanten finden Sie hier. Haben Sie sich für einen Lieferanten entschieden, der noch nicht auf der Liste steht, ist das ebenfalls möglich; der neue Lieferant muss aber zuerst einen Antrag auf Zulassung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) stellen.

Nach erfolgter Zulassung füllen Sie für Ihren neuen Lieferanten bitte eine neue Liefervereinbarung aus und geben sie ihm unterschrieben mit. Ihr neuer Lieferant reicht dann die Liefervereinbarung gemeinsam mit dem Antrag auf Bewilligung beim LANUV ein. Sobald er den Zuwendungsbescheid erhalten hat, kann mit den Lieferungen begonnen werden. Zu den Formularen.

Bitte beachten Sie bei der Auswahl unbedingt die §§ 55, 95, 98 und 99 SchulG NRW sowie der § 331 Abs. 1 StGB unbedingt zu beachten. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden für Schulen und Schulträger und Unternehmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in der Information des MSW NRW zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Schulbereich.

Der Lieferant ist über jede Änderung der Schülerzahl zu informieren. Ändert sich die Schülerzahl um mehr als fünf Schüler (bzw. bei Schulen ab einer Größe von 300 Kindern von mehr als 3 % der Schüler), muss eine neue Liefervereinbarung ausgefüllt und dem Lieferanten mitgegeben werden. Dieser reicht die Liefervereinbarung im laufenden Abrechnungszeitraum beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ein. Die neue Schülerzahl kann dann in der Regel ab dem folgeden Abrechnungszeitraum, jedoch nicht vor Erhalt eines entsprechenden Änderungsbescheids, berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Erhöhung der Schülerzahlen im laufenden Monat nicht berücksichtigt werden kann.

Folgende Regelung wurde für die Aufbewahrungsfristen der Unterlagen zum EU-Schulprogramm NRW festgelegt: Als Schulobstschule verpflichten Sie sich, alle im Zusammenhang mit dem EU-Schulprogramm NRW stehenden Unterlagen (Lieferscheine) ab Schuljahresende für die Dauer von 10 Jahren (bis zum 31.12.) aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Rechtsvorschriften eine längere Aufbewahrung vorgeschrieben ist. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall eine längere Aufbewahrungsfrist anordnen.

Beispiel:

Sie nehmen im Schuljahr 2013/2014 am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm NRW teil. Die entsprechenden Unterlagen sammeln Sie bis zum Schuljahresende 2013/2014 (Juli 2014). Ab diesem Zeitpunkt bewahren Sie die Unterlagen insgesamt 10 Jahre (bis 31.12.) auf. Die Unterlagen für das Schuljahr 2013/2014 müssten demnach bis zum 31.12.2024 aufbewahrt werden.

Kontrollmaßnahmen

Bei den unangemeldeten Vor-Ort-Kontrollen wird geprüft, ob die Dokumentation der Lieferungen erfolgt ist, d.h., dass alle Lieferscheine ordnungsgemäß an der Schule aufbewahrt wurden. Natürlich wird auch kontrolliert, ob das Poster gut sichtbar im Eingangsbereich angebracht ist. Die pädagogische Begleitung des Programms wird anhand der von der Schule geforderten Dokumentation überprüft. Zudem wird die Gesamtdurchführung des Programms betrachtet.

Was Sie vor der Bewerbung und für die Rückmeldung wissen sollten ...

Gefördert wird ein wöchentlich dreitägiger Verzehr, d.h., die Kinder bekommen dreimal pro Woche eine Extra-Portion Obst und Gemüse. Auf die teilnehmenden Schulen kommt Organisationsarbeit zu. Sie müssen planen, wie das Programm an der Schule umgesetzt werden soll. Eine sinnvolle pädagogische Begleitung kann im Unterricht erfolgen, aber auch bei Ausflügen und Projekttagen. Bitte beachten Sie unbedingt die Förderbedingungen.

Klären Sie vorab:

  1. Wer sind Ansprechpersonen und deren Vertreter?
  2. Wer nimmt das Obst und Gemüse regelmäßig in Empfang (und Vertreter)?
  3. Wer unterschreibt die Formulare?
  4. Gibt es Lagermöglichkeiten in der Schule?
  5. Sind ausreichend Materialien (Küchenmesser, Brettchen, Teller etc.) vorhanden bzw. welche Möglichkeiten der Beschaffung gibt es? (Förderverein, Sponsoring, Elterneinbindung….)
  6. Wer transportiert das Obst und Gemüse in die Klassen?
  7. Wer schneidet das Obst und Gemüse in kleine Portionen? (Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler im Obstdienst, Schulküche …)
  8. Wie können nicht verzehrbare Schalen und Kerne entsorgt werden können (örtliche Entsorger ansprechen!)

Das EU-Schulprogramm NRW richtet sich bei Grundschulen an alle Kinder der Klassen eins bis vier.

Für Grundschulen gilt: die gesamte Schule nimmt am Programm teil. Eine Teilnahme nur einzelner Klassen ist nicht möglich.

Für Förderschulen mit Primarstufe gilt: Alle Kinder der Primarstufe nehmen am Programm teil. Eine Teilnahme von einzelnen Klassen des Primarbereiches ist nicht möglich (= Ihr gesamter Primarbereich muss am Programm teilnehmen). Die Einsteigerklassen und die Jahrgangsstufen 5 und 6 können ebenfalls teilnehmen.

Bewerben können sich grundsätzlich alle Grund- und Förderschulen mit Primarstufe aus NRW. Aus den Bewerbungen werden die teilnehmenden Schulen ausgewählt und im Internet veröffentlicht.

Bewerbungen sind jeweils im Frühjahr für das folgende Schuljahr möglich. Die Schulen werden rechtzeitig über die Möglichkeiten und das Verfahren informiert.

Ja, teilnehmende Schulen und zugelassene Lieferanten können das Schulprogramm-Logo nutzen. Das Bild steht hier zum Download zur Verfügung

Die Zulassung zum EU-Schulprogramm NRW, Programmteil Obst und Gemüse gilt für das ganze Schuljahr. Der Lieferbetrieb erhält den genauen Lieferzeitraum per Zuwendungsbescheid. Für eine weitere Teilnahme auch im darauffolgenden Schuljahr, ist eine erneute Bewerbung im folgenden Jahr notwendig.  Die relevanten Informationen zum Bewerbungsverfahren werden rechtzeitig vor Start des Verfahrens zur Verfügung gestellt.

Die jeweilige Durchführungsphase dauert immer ein Schuljahr an. Sollten Sie im Laufe der Projektdauer jedoch feststellen, dass z.B. organisatorische Aufgaben nicht mehr zu bewältigen sind, oder sollten andere zwingende Gründe vorliegen, die einen Projektausstieg nötig machen, melden Sie dies bitte per E-Mail an schulobst@mlv.nrw.de. Klären Sie den Ausstieg bitte auch mit Ihrem Lieferanten. Die angegebenen Fristen auf dem jeweils gültigen Eckdatenpapier sind hierbei zu beachten.

Das EU-Schulprogramm NRW soll klar abgegrenzt von anderen Maßnahmen und vor allem als eigenständiges Projekt durchgeführt werden. Ein deutlicher Mehrwert soll in jedem Fall sichtbar werden. Aber natürlich können Organisationsstruktur und Durchführung anderer Programme beibehalten werden, so lange sie den Teilnahmebedingungen des EU-Schulprogramms NRW entsprechen (z.B. Verzehr vormittags).

Schulen, die zusammengelegt werden, können sich einfach mit der alten und der neuen Schulnummer über das Rückmeldeverfahren melden. Die Schulkinder der anderen Schule werden dann automatisch in das EU-Schulprogramm mit aufgenommen. So soll die langfristige Teilnahme der Kinder am Programm sichergestellt werden. Es ist dabei nicht wichtig, ob die Schulen nun an einem Standort angesiedelt sind. Eine Rückmeldung erfolgt über den Hauptstandort für alle Standorte, auch wenn diese im aktuellen Schuljahr noch nicht zusammengelegt sind.

Eine Rückmeldung oder die Bewerbung muss durch den Hauptstandort für alle Standorte erfolgen.